Die Gastroskopie (Ösophago-Gastro-Duodenoskopie oder auch Magenspiegelung) ist eine Untersuchungsmethode des oberen Verdauungstraktes. Bei dieser wird ein dünner Schlauch mit
einer Videokamera am Ende über den Mund in die Speiseröhre eingeführt sodass man das innere der Speiseröhre, des Magens und des Zwölffingerdarms auf einem Bildschirm sehen und beurteilen kann. Unsere modernen Geräte verfügen dabei neben einer HD-Auflösung zusätzlich auch über die Möglichkeit der virtuellen Schleimhautfärbung (FICE) wodurch die Erkennung und Beurteilung von kleinsten krankhaften Schleimhautveränderungen deutlich verbessert wird.
In unserer Praxis haben wir bereits über 20.000 Magenspiegelungen durchgeführt.

MÖGLICHE GRÜNDE FÜR EINE GASTROSKOPIE
Oberbauchbeschwerden
Gewichtsabnahme
Schluckbeschwerden
Durchfall
Verdacht auf Magengeschwüre
Besiedelung des Magens mit Helicobacter pylori
Teerstuhl (pechschwarzer Stuhlgang)
Blutarmut

Vorbereitung:
Zur Untersuchung muss der Patient nüchtern kommen damit der Magen leer ist.

Untersuchungsablauf:
Die Spiegelung erfolgt durch die Einführung eines Schlauches durch den Mund im Liegen in Linksseitenlage. Ein Beißring aus Kunststoff verhindert dass der Patient auf das Endoskop beißt. Die Atmung wird dabei nicht eingeschränkt.

Die Untersuchung wird in der Regel unter einer sogenannten Sedierung („Schlafspritze“) durchgeführt wodurch der Patient nichts mitbekommt und auch die Organe aufgrund des fehlenden
Würgereizes besser beurteilt werden können.
Die Untersuchung ist nicht schmerzhaft und dauert in der Regel nur 5-10 Minuten.
Tumorerkrankungen, Entzündungen und Geschwüre lassen sich dadurch frühzeitig feststellen, durch den Arbeitskanal können Gewebeproben entnommen (Biopsien) oder kleinere Eingriffe durchführt werden (Blutstillung, Polypenabtragung) welche alle schmerzfrei sind.

Nach jeder Untersuchung wird der Befund mit Ihnen besprochen. Ihr Hausarzt erhält von uns immer einen Untersuchungsbericht und natürlich erhalten sie diesen auf Wunsch ebenfalls.
Bitte bringen Sie Befunde von früheren Untersuchungen mit, sofern uns diese nicht bereits vorliegen.

ACHTUNG:
Nach Gabe einer Beruhigungsspritze ist die anschließende aktive Teilnahme am Strassenverkehr (Auto- oder Fahrradfahren) aus formaljuristischen Gründen nicht erlaubt!